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eum, de quo esset orta suspicio, pecunia oppugnatum, re illa incognita, primo condemnare vellent, non liquere dixerunt." "Darauf gaben einsichtige Männer von der alten Schule der Geschwornengerichte, die weder solchen Verbrecher freisprechen konnten, noch ihn, gegen Den, wie man munkelte, mit Bestechung der Richter vorgegangen war, vor Untersuchung dieser Sache im ersten Termin verurteilen wollten, folgenden Spruch ab: "es ist nicht aufgeklärt." -- Weil Cicero seine Reden gegen Antonius im Vergleich mit den gewaltigen Reden des Demosthenes gegen Philipp von Macedonien "Philippische" nannte, so nennt man noch heute jede Donnerrede eine Philippika. -- Der Titel der Ciceronischen Rede "de domo sua" ist in der älteren Lesart pro domo für das eigene Haus zum allgemeinen Ausdruck für jede Thätigkeit geworden, die auf Erhaltung der eigenen Habe abzielt, und wir nennen danach eine der Selbstverteidigung oder dem eigenen Vorteil dienende Rede eine oratio pro domo. -- Aus Ciceros ("De harusp. respons." 20, 43) Redewendung: "resistentem, longius, quam voluit, popularis aura provexit", "Die Volksgunst trieb den Widerstrebenden weiter, als er wollte", stammt das später von Vergil, Horaz, Livius und Quintilian ähnlich angewandte Wort: aura popularis, Hauch der Volksgunst. --
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