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Anbetung des goldenen Kalbes; Tanz ums goldene Kalb; denn in der betreffenden Stelle handelt es sich um ein Götzenbild, welches die Israeliten allerdings anbeteten und umtanzten, zu dessen Herstellung sie sich aber ihres goldenen Geschmeides entäussert hatten; auch liefert Ch. Beke (in "The Idol of Horeb: Evidence that the Golden Image was a Cone and not a Calf", 1871) den Beweis, dass die eigentliche Bedeutung des hebräischen Wortes nicht "Kalb", sondern "Kegel" ist.-- Aus 2. Mos. 23, 6; 5. Mos. 16, 19; 24, 17; 27, 19; 1. Sam. 3, 3; Hiob 34, 12 (vrgl. auch Sprichw. 17, 23; 18, 5; Jes. 10, 2) entnehmen wir: das Recht beugen, nach Luther, der so übersetzt, gleichviel ob in der Vulgata "declinare", "opprimere", "subvertere" oder "pervertere" steht. Aber es entstand unabhängig von ihm aus den Vulgataworten (5. Mos. 27, 19 vrgl. dazu 24, 17 und Hiob 34,12): "maledictus, qui pervertit iudicium ..." die Wendung: /* das Recht verdrehen Und daraus: Rechtsverdreher Und: Rechtsverdrehung.-- */ Nach 2. Mos. 32, 27: "... Gürte ein jeglicher sein Schwert auf seine Lenden ..." sagen wir für "sich kampfbereit machen": Seine Lenden mit dem Schwert gürten.-- 2. Mos. 33, 11 steht geschrieben: "Der Herr aber redete mit Mose von Angesicht zu Angesicht, wie ein Mann mit seinem Freunde redet".-- Auf 3. Mos. 16 (vrgl. 4. Mos. 7, 16ff.; 15, 24; 28 u. 29) beruht der Ausdruck:
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